Für den Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen AKG e.V. hält unser Partner und Rechtsanwalt David Pfahler am 10.12.2024 von 13:00 bis 14:00 Uhr eine Online-Veranstaltung zu den zeitnah geltenden Pflichten aus KI-Verordnung:
Die EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-VO) ist seit dem 02.08.2024 in Kraft, es gelten jedoch Übergangsfristen. Die erste endet nach 6 Monaten am 02.02.2025 und dürfte viele Unternehmen überraschen: Dann sind nicht nur bestimmte KI-Anwendungen verboten, sondern es müssen auch Maßnahmen ergriffen werden, damit die Belegschaft über ausreichende KI-Kompetenzen verfügt. In dieser Infostunde erfahren Sie, was KI-Kompetenz ist, wie Unternehmen und Beschäftigte davon profitieren können und wie Sie die Compliance mit der KI-VO bis Februar 2025 sicherstellen können.