RA Dejan Steger kommentiert Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu B2B-Werbeanrufen in der GRUR-Prax (Verlag C.H. BECK)

RA Dejan Steger kommentiert Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu B2B-Werbeanrufen für die Fachzeitschrift GRUR Prax (Verlag C.H. BECK)

In der aktuellen GRUR Prax 12/2025 (Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht in der Praxis), erschienen im renommierten Verlag C.H. BECK, hat unser Partner RA Dejan Steger ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zur Rechtmäßigkeit von Werbeanrufen nach der DSGVO und dem UWG im B2B Bereich kommentiert.

Im wesentlichen stellt das BVerwG klar, dass neben den Anforderungen der DSGVO hier auch die wettbewerbsrechtlichen Normen des UWG für die Frage der datenschutzrechtlichen Rechtmäßigkeit von Bedeutung sind.

Das BVerwG bewegt sich damit auf Linie der Meinung der Aufsichtsbehörden.

Wer sich für den Beitrag interessiert, kann diesen bei Beck Online aufrufen, wobei eine entsprechende zahlungspflichtige Lizenz erforderlich ist.

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