Für Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Datenschutzberater. Unternehmen, die den Datenschutz nicht korrekt umsetzen, gehen hohe Risiken ein. Vor allem aber lassen Sie auch erhebliche Potenziale, zum Beispiel in der Prozessoptimierung und in der Mitarbeitergewinnung, liegen. Dies kostet nicht nur deutlich mehr Geld als den Datenschutz richtig umzusetzen. Ein solches Management verspielt die wichtigste Ressource eines jeden Unternehmens: Vertrauen.
Sieben Vorteile für Ihr Unternehmen, wenn es den Datenschutz aktiv umsetzt:
Jeder Mensch hat das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz. Gut geführte Unternehmen respektieren diese Rechte und tun ihr Möglichstes um personenbezogene Daten von Kunden und Mitarbeitern aktiv zu schützen. Das schafft Vertrauen bei Mitarbeitern und Kunden. Für ein geschultes Auges ist es schnell ersichtlich, ob ein Unternehmen den Datenschutz wirklich ernst nimmt oder ob es sich nur um eine Standardfloskel aus einem Datenschutzgenerator handelt. Wichtigster Anlaufpunkt heute: Die Unternehmenswebseite. Wird der Webseitenbesucher heimlich und ohne dessen Einwilligung getrackt und sein Verhalten heimlich ausgespäht? Wie sind die Strukturen im Unternehmen? Welche Software wird im Unternehmen eingesetzt, z. B. im Bereich Human Ressources? Werden Aspekte des Datenschutzes mitgedacht (z. B. auf welchen Servern und Ländern liegen diese personenbezogenen Daten? Wer hat Zugriff auf diese?). Vertrauen ist heute die wichtigste Währung. Ein rechtmäßiger und respektvoller Umgang mit personenbezogenen Daten schafft Vertrauen.
Ist Ihnen persönlich Ihre Privatsphäre wichtig? So geht es auch potenziellen Mitarbeitern und Kunden. Unternehmen die das Thema proaktiv kommunizieren und Ihre (potenziellen) Mitarbeiter über regelmäßige Programme zur Sensibilisierung im Bereich Datenschutz informieren, haben einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Unternehmen die in diesem Bereich nichts tun oder diese sogar (rechtswidrig) aussphähen. Wer Datenschutz wirklich Ernst nimmt und korrekt umsetzt, sollte dies auch dringend im Bereich der Mitarbeiter- und Kundenakquise kommunizieren. Es kommt bei (potenziellen) Mitarbeitern beispielsweise sehr gut an, wenn Unternehmen regelmäßig Schulungen im Bereich Datenschutz anbieten oder wenn Veranstaltungen dazu durchgeführt werden. Wichtig dabei: Die Geschäftsführung muss mit gutem Beispiel voran gehen.
Daten kennen keine Abteilungen. In Unternehmensabteilungen (z. B. HR, Finance oder Compliance) herrscht häufig ein Tunnelblick. Dies führt in der Praxis zu erheblichen Reibungen, Unstimmigkeiten und Kosten. Die Beschäftigung mit dem Datenschutz führt zwangsläufig dazu, diesen Tunnelblick aufzubrechen. Personenbezogene Daten fließen über Abteilungs- und Unternehmensgrenzen hinweg. Anders als Menschen stören sich personenbezogene Daten nicht an den Abteilungsgrenzen. Dies birgt ein riesen Potenzial Prozesse abteilungsübergreifend zu optimieren und gleichzeitig die Datenschutzcompliance zu verbesseren.
Man liest es fast täglich in der Zeitung: Sensible Daten werden abgegriffen oder gehen aufgrund fehlender Infrastruktur verloren. Stellen Sie sich vor in Ihrem Unternehmen kommt es zu einer solchen „Datenpanne": Zehntausende von Datensätzen gehen verloren oder kommen in falsche Hände. Entscheidend ist es an dieser Stelle, einen Prozess für den Umgang mit solchen Ereignissen zu haben. Muss die Behörde eingeschaltet werden? Müssen Betroffene Personen informiert werden? Mitarbeiter müssen geschult sein, um den Umgang mit solchen Ereignissen richtig zu managen. Ist dies nicht der Fall, kann Ihr Unternehmen aufgrund von Berichterstattung in den Medien am Markt erheblich Vertrauen verlieren. Das verlorene Vertrauen schadet sowohl in der Kunden- als auch in der Mitarbeitergewinnung. Es wird Sie mehr Zeit und Geld kosten dieses Vertrauen wieder herzustellen als Datenschutz konsequent von Anfang an mitzudenken.
Jeder kann heute im Internet Datenschutzverletzungen bei Datenschutzbehörden melden. Die Behörden sind verpflichtet solchen Meldungen nachzugehen. Schreitet die Behörde dann ein, ist die Panik vor hohen Bußgeldern oft groß. Auch hier ist Vorbereitung alles: Wer Datenschutz konsequent mitdenkt, kann auch behördlichen Maßnahmen deutlich gelassener entgegensehen. Auch für eine Behörde ist es ein leichtes, sich ein erstes Bild auf der Unternehmenswebseite zu machen. Tracking ohne Einwilligung? Drittanbieter in unsicheren Drittländern? Hier scheint es mit der Datenschutzcompliance nicht weit her zu sein. Hat ein Unternehmen aber etwa die Datenschutzhinweise korrekt eingebunden und sind diese auch inhaltlich richtig, so hinterlässt dies einen positiven ersten Eindruck bei der Behörde.
Fehlende Datenschutzcompliance kann teuer werden und zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führen. Vor allem in der Arbeitsgerichtsbarkeit urteilen Gerichte hohe Schadensersatzsummen für Datenschutzverletzungen aus. Besteht ein Prozess zur Beantwortung von Auskunfts- und Löschbegehren im Unternehmen? Hier gelten gesetzliche Fristen zur Beantwortung; wer nichts oder das Falsche tut muss tief in die Tasche greifen.
Die Beschäftigung mit Datenschutz fördert die Innovation etwa in Fragen der Digitalisierung. Der Datenschutz hat sich stets am „Stand der Technik“ zu orientieren. Was bedeutet das für Ihr Unternehmen? Verbinden Sie die Verbesserung Ihrer Datenschutzcompliance mit der Einführung neuer Technologien. Bringen Sie Ihr Unternehmen voran und werden Sie spitze in Innovation, IT-Sicherheit und Digitalisierung. Nutzen Sie den Datenschutz als Antrieb dafür neue Technologie in Ihrem Unternehmen einzusetzen.
Viele Unternehmen behandeln den Datenschutz stiefmütterlich und begreifen ihn nicht als Chance sondern als Hindernis. Diese Denkweise müssen Unternehmen ablegen, denn die Gesetze zum Datenschutz sind gekommen um zu bleiben. Daher bietet es sich an, die Sichtweise zu ändern und Datenschutz als das zu begreifen was es ist: Ein Schutzmechanismus für Bürgerinnen und Bürgern vor unrechtmäßiger Überwachung. Ähnlich wie im Bereich der Energiewende ist es daher nötig eine positive Sichtweise auf den Datenschutz zu bekommen und die großen Innovationspotenziale zu nutzen.
Unsere Anwälte von Steger & Pfahler beraten und vertreten Unternehmen im Datenschutz- und IT-Recht. Wir unterstützen Unternehmen auch als externer Datenschutzbeauftragter.