Digitalrechtsakte der EU: Lieber nicht auf den Gesetzgeber hoffen

Vor Kurzem wurde ich als Rechtsexperte im Rahmen einer Studie der Technischen Universität München (TUM) zu den rechtlichen Herausforderungen und regulatorischen Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI in EdTech (Education Tech) befragt.

Dies ist ein Auszug aus diesem (englischsprachigen) Interview, in dem ich gefragt wurde, ob Unternehmen im EdTech-Bereich auf Hilfe seitens des Gesetzgebers hoffen können, wie sie die verschiedenen Digitalrechtsakte (KI-Verordnung, DSGVO, DSA, DMA, Data Act, etc.) einhalten können, und vielleicht sogar auf einige Gesetzesänderungen, um die Belastung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu verringern.

Meine realistische Antwort lautet, dass der EU-Gesetzgeber seine Arbeit nicht gut genug gemacht hat und nun Unternehmen, Aufsichtsbehörden und Gerichte mit den daraus resultierenden Unklarheiten umgehen müssen.