Steger & Pfahler | Datenschutzkanzlei
Anwaltliche Datenschutzberatung für die Geschäftsführungs- und Vorstandsebene.
Anwaltliche Datenschutzberatung für die Geschäftsführungs- und Vorstandsebene.
Geschäftsführer und Vorstände tragen die Verantwortung für die ordnungsgemäße Umsetzung der Datenschutzgesetze im ganzen Unternehmen.
Sie als Teil der Geschäftsführung oder des Vorstandes tragen die Verantwortung für die ordnungsgemäße Umsetzung und Überwachung der Datenschutzgesetze in Ihrem Unternehmen. Diese Pflichten lassen sich entgegen einer weitläufigen Meinung nicht auf den Datenschutzbeauftragten oder auf Mitarbeiter verlagern. Werden die Compliance-Vorschriften nicht umgesetzt, drohen dem Unternehmen
Als Mitglied der Geschäftsführung oder des Vorstandes haften Sie bei schuldhaft unterlassener Umsetzung der Datenschutzgesetze gegenüber Ihrem Unternehmen auch persönlich.
Da nach herrschender Meinung behördliche Datenschutzbußgelder nicht durch D&O Versicherungen abgedeckt werden können, bestehen hier häufig erhebliche unbekannte persönliche Haftungsrisiken.
Wir als im Datenschutz erfahrene Anwälte haben passende Lösungen für die Anforderungen von mittelständischen Unternehmen entwickelt.
Professionalität beginnt bei uns mit offener Kommunikation auch über unsere Preise. Wir bieten unseren Mandanten grundsätzlich zwei Abrechnungsmodelle an:
Ideal für Ad-Hoc Fragen und kleinere Projekte.
Ideal für größere Projekte und langfristige Zusammenarbeit
Ihr Team für effiziente Umsetzung von Datenschutz-Compliance in Ihrem Unternehmen
Rechtsanwalt
Dejan Steger ist Rechtsanwalt und hat praktische Erfahrung als Geschäftsführer in der freien Wirtschaft. Er berät Unternehmen im Datenschutzrecht und vertritt diese in Gerichtsprozessen und gegenüber Behörden.
Rechtsanwalt
David Pfahler ist erfahren in der Beratung nationaler und internationaler Mandanten im Datenschutz-, IT- und E-Commerce-Recht. Vor seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt arbeitete er fast zehn Jahre als freiberuflicher Software-Entwickler für internationale Kunden.