Dejan Steger

Partner & Rechtsanwalt

Dejan Steger berät als Rechtsanwalt schwerpunktmäßig Unternehmen bei Digitalisierungsprojekten. Er beschäftigt sich dabei intensiv mit dem Datenschutzrecht, dem Datenrecht, und dem KI-Recht. Häufig bewegen sich die Fragestellungen an den Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten wie dem Arbeitsrecht oder dem Arzneimittelrecht. Neben seiner rechtlichen Expertise verfügt er über mehr als 15 Jahre unternehmerische Erfahrung, unter anderem als Gründer und Geschäftsführer im Gesundheits- und Rechtswesen.

Biografie

Dejan Steger gründete schon früh sein erstes Unternehmen und eröffnete mit Anfang 20 ein Fitness- und Sportstudio. Währenddessen holte er sein Abitur über den zweiten Bildungsweg nach und studierte Jura an der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) in München. Nach dem Referendariat am Oberlandesgericht München gründete Dejan Steger im Jahr 2020 die Kanzlei „Stegerrecht“, welche im Jahr 2021 im Zuge der Erweiterung der Kanzlei zur „Steger & Pfahler Partnerschaft von Rechtsanwälten“ wurde. Seitdem leitet Dejan Steger als Partner die Rechtsanwaltskanzlei Steger & Pfahler in München. .

Schwerpunkte

RA Dejan Steger berät schwerpunktmässig im Datenschutzrecht und an den Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten.

Einige seiner Tätigkeitsschwerpunkte sind im Folgenden aufgeführt:

  • Sicherstellung der datenschutzrechtlichen Compliance, insbesondere:
    • Erstellung und Implementierung von Datenschutzrichtlinien im Unternehmen
    • Erstellung und Implementierung von Datenschutzprozessen im Umgang mit Betroffenenrechten (Auskunft, Löschung etc.)
    • Erstellung und Implementierung von Prozessen zum Umgang mit (meldepflichtigen) Datenpannen
    • Schulung von Führungskräften und Mitarbeitern im Bereich Datenschutz
    • Prüfung und Erstellung von Auftragsverarbeitungsverträgen (AVV) sowie Verträgen über die gemeinsame Verantwortlichkeit (gVV)
    • Prüfung und Erstellung von Datenschutzerklärungen nach der DSGVO
    • Prüfung und Erstellung von Verzeichnissen der Verarbeitungstätigkeiten (VV) nach der DSGVO
  • Beratung im Kollektivarbeitsrecht, insbesondere:
    • Erstellung und Verhandlung von IT-Rahmenbetriebsvereinbarungen
    • Erstellung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen beim Einsatz von künstlicher Intelligenz
    • Datenschutzrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Betriebsrat und Mitbestimmungsrechte nach dem BetrVG
  • Beratung im KI-Recht, insbesondere
    • Erstellung und Implementierung von KI-Richtlinien
    • Datenschutzrechtliche Anforderungen an den Einsatz von künstlicher Intelligenz

Repräsentative Mandatstätigkeiten

  • Datenschutzrechtliche Beratung eines Pharmaunternehmens im Bereich der Arzneimittelsicherheit
  • Erstellung von B2B Verträgen für ein Technologieunternehmen unter Berücksichtigung des Einsatzes von künstlicher Intelligenz
  • Aufbau eines Datenschutzmanagementssystems für ein mittelständisches Unternehmen samt Erstellung von Richtlinien und SOP
  • Erstellung einer Rahmenbetriebsvereinbarung Informationstechnologie für ein mittelständisches Unternehmen
  • Konzeption und Erstellung von DSGVO-Videoschulungen für Unternehmen im Datenschutz
  • Beratung zum Datenschutz im Zusammenhang mit dem Bewerbungsprozess bei einem mittelständischen Betrieb
  • Beratung und außergerichtliche Vertretung eines mittelständischen E-Commerce Händlers gegen ein globales Socialmedia Unternehmen
  • Vertretung im Verfahren am Interdiözesanen Datenschutzgericht (Datenschutzgericht der katholischen Kirche)
  • Vertretung in Datenschutzprozessen vor den Arbeits- und Zivilgerichten

Zulassungen

Als Rechtsanwalt zugelassen in Deutschland bei der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Ausbildung

  • Oberlandesgericht München, Zweites Juristisches Staatsexamen (2019)
  • Referendariat in der Vergabekammer Südbayern (insbesondere IT-Vergaben) (2019)
  • Ludwig-Maximilians-Universität München, Erstes Juristisches Staatsexamen (2012-2017)
  • Praktikant bei DLA Piper in der Praxisgruppe Property & Technology in München (2012)

Publikationen

Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht in der Praxis (GRUR Prax), Verlag C.H. BECK, 12/2025, Kommentierung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.01.2025 – 6 C 3.23: BVerwG 29.1.2025 – 6 C 3.23: Bei Werbeanrufen sind sowohl die DS-GVO als auch die Wertungen des UWG zu berücksichtigen