IP-Recht, KI-generierte Inhalte & Compliance (in EdTech)

Vor Kurzem wurde ich als Rechtsexperte im Rahmen einer Studie der Technischen Universität München (TUM) zu den rechtlichen Herausforderungen und regulatorischen Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI in EdTech (Education Tech) befragt.

Dies ist ein Auszug aus diesem (englischsprachigen) Interview über IP-Recht (Recht des geistigen Eigentums / Urheberrecht), Künstliche Intelligenz und Compliance im Bereich EdTech. Konkret beantworte ich folgende zwei Fragen:

  1. Wie verhält sich das IP-Recht zu KI-generierten Inhalten?
  2. Wie kann Compliance beim Einsatz von generativer KI sichergestellt werden (hier im Kontext von EdTech)?

Die 5 wesentlichen Erkenntnisse:

  1. Unternehmen sollten ihren Mitarbeiter klare Richtlinien für die Nutzung von generativer KI vorgeben.
  2. KI-generierte Inhalte (Ausgabe von GenAI) sind in Deutschland nicht nach dem IP-Recht (Urheberrecht) geschützt.
  3. Ein neues Werk, das von einem Menschen auf der Grundlage von KI-generierten Inhalten geschaffen wird, kann selbst aber schon nach dem IP-Recht (Urheberrecht) geschützt sein.
  4. Die Ausgabe generativer KI, die fast genau mit einem urheberrechtlich geschützten Werk übereinstimmt, verstößt wahrscheinlich gegen die Rechte des Urheberrechtsinhabers.
  5. Ob das Trainieren von KI auf urheberrechtlich geschützten Werken unter die Ausnahmeregelung des § 44b UrhG fällt oder ebenfalls das Urheberrecht verletzt, bleibt abzuwarten.