BGH: DABUS: KI kann kein Erfinder sein

Fachbeitrag zum Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11.6.2024

Unser Partner und Rechtsanwalt David Pfahler kommentiert in der Ausgabe 10/2024 der Fachzeitschrift Kommunikation & Recht den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11.6.2024 (X ZB 5/22). In dieser sogenannten DABUS-Entscheidung hatte der BGH entschieden, dass ein KI-System nicht als Erfinder in einer Patentanmeldung benannt werden kann.

Der Kommentar zeigt auf, welche Streitigkeiten sich daraus für die KI-Supply-Chain ergeben können und wie man sich jetzt darauf vorbereiten kann.

Den Volltext des Beitrags können Sie hier herunterladen: K&R 10/2024 KuRL2024-654.

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