Rat der EU gibt final grünes Licht für KI-Verordnung – was das für die Übergangsfristen bedeutet

EU AI Act Sybolbild
  • Die KI-Verordnung wird voraussichtlich im Juli 2024 in Kraft treten
  • Geltung erlangen die jeweiligen Vorschriften 6, 24 bzw. 36 Monate nach dem Inkrafttreten
  • Unternehmen sollten mit den Vorbereitungen jetzt beginnen, da die Vorschriften nun final sind

Der Rat der Europäischen Union hat die KI-Verordnung (auch „AI Act“ genannt) am 21. Mai 2024 in einer leicht überarbeiteten Fassung (sog. „Corrigendum“) gebilligt. Damit ist der Weg frei für die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU (nach Übersetzung in alle 24 Amtssprachen und Unterzeichnung durch die Präsidenten des Europäischen Parlaments und des Rates).

Was dies für die (Übergangs-)Fristen bedeutet

Die KI-Verordnung tritt zwanzig Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Aufgrund der Übersetzungsarbeiten wird die Veröffentlichung für Ende Juni erwartet. Daher wird die KI-Verordnung voraussichtlich im Juli 2024 in Kraft treten.

Die Vorschriften über „Verbotene Praktiken im Bereich der Künstlichen Intelligenzwerden voraussichtlich ab Januar 2025 gelten (sechs Monate nach Inkrafttreten).

Alle anderen Vorschriften werden voraussichtlich ab Juli 2026 gelten (24 Monate nach Inkrafttreten), mit Ausnahme der Vorschriften über Hochrisiko-KI-Systeme, die wahrscheinlich ab Juli 2027 gelten werden (36 Monate nach Inkrafttreten).

Während die Anwendung der Vorschriften der KI-Verordnung noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, gelten andere Vorschriften wie die DSGVO bereits heute für viele KI-Systeme und -Anwendungen – und werden auch weiterhin neben der KI-Verordnung anwendbar sein. Unternehmen sollten daher bereits jetzt die Compliance bei der Einführung von KI-Systemen priorisieren und die Vorschriften der KI-Verordnung zumindest in den Blick nehmen.

Quelle: Pressemitteilung des Rats der Europäischen Union vom 21.05.2024